Gedenkschrift für den Gründer des Moorbades Hermann Sachse

Zu Ende war, und somit meine beantragte Konzession erlosch, die Gäste sich aber dennoch nicht abhalten ließen mein Lokal aufzusuchen, war ich vor eine entscheidende Frage gestellt – was sollte ich nun tun? – Meinen Wein durfte ich nicht mehr verkaufen. So betrachtete ich einfach meine Lokalgäste als meine privaten Gäste und schenkte ihn in kurzer Zeit etwa 2 Hektoliter Wein umsonst aus. Die Sache, dass ich trotz Verbotes Wein ausschenkte, ist jedoch ruchbar geworden und bald darauf erschien der Landrat in Begleitung des Amtsvorstehers um die Angelegenheit nachzuprüfen. Vorsorglicher Weise hatte ich mir die Adressen meiner Gäste, denen ich umsonst Wein ausschenkte, geben lassen. – Auf die erstaunliche Frage des Landrats, wie ich dazu käme, trotz des Verbotes Wein auszuschenken, antwortete ich im heiteren Tone: - Wenn ich Besuch bekomme, so muss ich ihn auch bewirten. Das werden Herr Landrat doch auch tun?! – Da ich mir nichts zu Schulden kommen ließ, konnte ich der Situation offen die Stirn bieten. Inzwischen beriet der Landrat mit dem Amtsvorsteher, ob man mir doch die Konzession für die Lokalräume erteilen sollte. An der vorgeschriebenen Höhe fehlten jedoch 25 cm. Der Landrat meinte, ich würde wohl die Konzession bekommen, wenn ich das Lokal umbauen würde. Trotz allem stellte ich beim Ministerium des Innern zu Altenburg nochmals den Antrag auf Erteilung der Winterkonzession. ~~~
Der Termin begann: Warum nennen Sie Ihr Lokal „Weinschenke zur sächsischen Schweiz? Klosterlausnitz gehört doch zu Altenburg und es wäre wohl zu verstehen, wenn Sie Ihr Lokal „Weinschenke zur Altenburger Schweiz“ nennen würden! Womit wollen Sie die Namensgebung begründen?“ Mein Name ist Sachse, ich habe einen treuen Hund der heißt


 

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