Gedenkschrift für den Gründer des Moorbades Hermann Sachse

Entbehrungen und traurigen Erlebnissen sehr reich - Aus Tradition wurde ich Zimmermann. Nach meiner Lehre trat ich nochmals als Lehrling in eine Baumschule ein, da mich das Werden in der Natur besonders stark interessierte.
Im Jahr 1897 gründete ich den Sachsenhof „Weinschenke Sächsische Schweiz“.
Zu dieser Gründung sei einiges Interessantes bemerkt, - das die Schwierigkeiten dieser Durchführung in der Zeit des damaligen Bürokratismus beleuchtet: - In der Absicht, selbst gekelterte Obst- und Beerweine zum Ausschank zu bringen, begab ich mich zum Landrat, um die Erlaubnis dafür einzuholen. Die Erlaubnis zu erhalten war jedoch nicht so einfach, da mein Lokal die vorschriftsmäßige Höhe von 2,50 Meter nicht aufweisen konnte. Also beantragte ich beim Herzoglichen Ministerium des Innern in Altenburg die Erlaubnis zum Ausschank für ½ Jahr. Zu dieser Zeit war es aber so, dass in Rechtssachen jeder seinen eigenen Anwalt haben musste. Die Kosten für einen solchen Anwalt aufzubringen, fiel mir nicht leicht. Kurz entschlossen wollte ich seine Hoheit den Prinzen von Sachsen-Altenburg aufsuchen und ihn um Vermittlung zwecks  Befreiung vom Rechtsanwalt bitten. Ich traf ihn zufällig im Schlossgarten und trug ihm mein Anliegen vor. Nachdem er mich wohlwollend anhörte, empfahl er mir, ihn nach dem Termin nochmals aufzusuchen – Nun kam der Termin – die Art meines Auftretens, und die keinesfalls einzuschüchternde Geradheit meines Wesens, schien dem Richterkollegium nicht sonderlich zu imponieren, als mich der Richter fragte: Wo haben sie Ihren Verteidiger? – Ich hatte keinen! Was soll ich mit einem Anwalt – war die Antwort. – Das wird Ihnen sehr zum Nachteil sein! – Ganz gleich, - ich bitte mich selbst anhören zu wollen! Und nun brachte ich meinen Antrag vor. Danach Beratung des Gerichtes, und mein Antrag war genehmigt. Nun konnte ich in meinem Garten meine Gäste mit selbst gekelterten Obst- und Beerweinen  bedienen. –

Dem Amtsvorsteher schien das nun doch etwas gegen den Strich zu gehen, denn seine Bemerkung: „Die Erlaubnis zum Obstweinausschank hast Du wohl, Du kannst aber nebenbei auch andere Weine ausschenken.“, wobei er mich mit seinen klugen Äuglein anblinzelte  gab mir deutlich genug zu verstehen, wo er hinaus wollte. – Als das Sommerhalbjahr

Fortsetzung nächste Seite.